Was ich konkret für Sie übernehme.
Jede Leistung wird durch die Pflegekasse finanziert – für Sie entstehen keine Kosten.
Beratungsbesuche §37.3 SGB XI
Wer Pflegegeld erhält und zu Hause pflegt, ist gesetzlich verpflichtet, regelmäßige Beratungsbesuche abzurufen. Das ist keine Kontrolle, sondern ein Recht. Diese Besuche werden vollständig von der Pflegekasse finanziert.
Ich komme zu Ihnen nach Hause, bewerte die Pflegesituation gemeinsam mit Ihnen, entlaste Sie mit praktischen Tipps und erstelle den gesetzlich erforderlichen Beratungsnachweis für die Pflegekasse.
- Pflegegrad 2 & 3: alle 6 Monate
- Pflegegrad 4 & 5: alle 3 Monate
Bei Pflegegrad 1 besteht keine Pflicht, aber ein Anspruch. Sie dürfen die Beratung kostenlos in Anspruch nehmen – wir empfehlen es.
- Persönlicher Besuch bei Ihnen zu Hause
- Ab dem 2. Termin auch per Video möglich
- Erstellung des Beratungsnachweises für die Pflegekasse
- Praktische Tipps für den Pflegealltag
- Hinweis auf weitere mögliche Leistungen
- Regelmäßige Begleitung nach Bedarf
Höherstufung durchsetzen
Eine Ablehnung oder ein zu niedriger Pflegegrad ist kein endgültiges Urteil. Es passiert häufiger als Sie denken: Der MDK stuft zu niedrig ein, weil nicht alles richtig kommuniziert wurde oder sich die Situation verschlechtert hat.
Ein falscher Pflegegrad bedeutet weniger Geld und weniger Leistungen, manchmal über Jahre. Ich prüfe Ihren Fall, erkläre Ihre Rechte und begleite Sie durch den Widerspruch.
- Analyse ob Höherstufung realistisch ist
- Widerspruch gegen Ablehnungen einlegen
- Fristen und Rechte erklären
- Antrag auf erneute Begutachtung
- Dokumentation der Situationsverschlechterung
- Vorbereitung auf den zweiten MDK-Termin
Pflegegrad beantragen
Der erste Antrag ist der wichtigste – und gleichzeitig der, bei dem die meisten Familien Fehler machen. Was beim MDK-Gutachter gesagt wird und wie, entscheidet maßgeblich über den Pflegegrad. Ich begleite Sie durch den gesamten Prozess.
Viele meiner Klienten haben durch die richtige Vorbereitung einen höheren Pflegegrad bekommen als erwartet – rückwirkend, ab dem Datum der Antragstellung.
- Erste Einschätzung welcher Pflegegrad realistisch ist
- Antragstellung Schritt für Schritt
- Vorbereitung auf den MDK-Begutachtungstermin
- Erklärung aller 6 Begutachtungsbereiche
- Dokumentations-Tipps vor dem Termin
- Begleitung bei unerwartetem Ergebnis
Orientierung im Pflegesystem
Manchmal ist die größte Hürde nicht der Antrag, sondern das Gefühl, das Pflegesystem überhaupt nicht zu verstehen. Welche Leistungen gibt es? Was ist Pflegegeld, was sind Pflegesachleistungen? Was passiert, wenn jemand ins Krankenhaus muss?
Ich erkläre Ihnen das alles in verständlichen Worten, ohne Fachjargon, ohne Druck, mit Zeit.
- Überblick über alle Pflegeleistungen
- Pflegegeld vs. Pflegesachleistungen
- Verhinderungspflege, Tagespflege & Kurzzeitpflege
- Entlastungsbetrag (131€/Monat)
- Pflegehilfsmittel (Rollator, Rollstuhl, Bettschutzeinlagen etc.)
- Altersgerechtes Badezimmer
Warum ist das alles kostenlos?
Da werde ich glatt misstrauisch – aber Pflegeberatung ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Nach §37.3 SGB XI haben Menschen, die Pflegegeld erhalten, Anspruch auf Beratungsbesuche, finanziert von der Pflegekasse. Weitere Beratungsleistungen wie die Unterstützung beim Pflegegrad-Antrag übernehme ich als Serviceleistung im Rahmen dieses Auftrags.
Ich bin kein Vermittler. Ich erhalte keine Provision von Pflegediensten oder Trägern. Mein einziges Interesse: dass Sie bekommen, was Ihnen zusteht.
Für Sie entstehen keine Kosten.
Fangen Sie heute an, nicht erst wenn es zu spät ist.
Jeder Monat ohne den richtigen Pflegegrad kostet Geld, das Ihrer Familie zusteht. Ein Termin ändert das. Kein Risiko. Keine Verpflichtung.